„Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere … Vereinsräume … Sportplätze … Dies gilt ab dem 17. März bis
einschließlich 19. April 2020.“
Nach Auskunft des Bayerischen Landessportverbandes und des Bayerischen Seglerverbandes betrifft dies nicht nur alle Veranstaltungen, sondern auch sämtliche Sportstätten und die individuelle Sportausübung.
Aus diesem Grund bleiben unser Steggelände, die Steganlage und unsere Clubräume bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen!
Die Belegung der Liegeplätze (Wasser und Land) ist somit voraussichtlich frühestens ab dem 20.04.2020 gestattet.
Der Termin für das Ramadama am 25.04.2020 entfällt vorerst.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung werden wir Euch zeitnah informieren.
Herzliche Grüße und alles Gute
Euer Vorstand
www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf
www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/
www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV_17032020.pdf