Zur SCCF Clubmeisterschaft 2024 werden die drei besten Ergebnisse aus den 4 Club-Regatten gewertet.
Bitte merken Sie sich diese Termine vor, da wir nicht immer gesondert einladen.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung an den Veranstaltungen und wünschen eine schöne Segelsaison.
Unsere Traditionsregatta (Wertung zur Clubmeisterschaft)
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Die Optiliga des Reviers ist das gemeinsame Einsteigertraining in den Regattasport für die Opti- und Lasersegler der Region. Junge Segler, die noch keine Regatta-Erfahrung gesammelt haben, finden dabei – stressfrei – den Einstieg in die Regatta-Szene. Anders als bei Ranglisten-Regatten steht noch der Trainingscharakter im Vordergrund. Die Trainer dürfen noch Hilfestellung geben und begleiten das Feld.
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Regatta zur Chiemsee-Meisterschaft (Wertung zur Clubmeisterschaft)
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Traditionsklassen Holzboote
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ACHTUNG: Wetterbedingte Verschiebung der Zwetschgendatschi auf den 21.09.24 (Wertung zur Clubmeisterschaft)
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Die enstpannte Feierabendregatta: vier kurze Wettfahrten an vier Abenden, jeweils 18:00 Uhr
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Die Verantwortung für die Entscheidung der bootsführenden Person, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei dieser Person, sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für ihre Mannschaft. Bootsführende sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmenden während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertretenden, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragte entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmenden von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmenden und Mitarbeitenden – Vertretenden, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln Segeln von World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, und gegebenenfalls die Klassenvorschriften, Ausschreibungen und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.